KFT in Ungarn gründen: Vollständiger Leitfaden für deutsche Unternehmer

KFT in Ungarn gründen: Der vollständige Leitfaden für deutsche Unternehmer (2026)

Ungarn hat mit nur 9% Körperschaftsteuer den niedrigsten Unternehmenssteuersatz in der gesamten EU — gegenüber bis zu 30% in Deutschland. Die ungarische KFT (Korlátolt Felelősségű Társaság) ist eine legale, steuerlich attraktive Struktur innerhalb der EU. Und sie lässt sich vollständig aus der Ferne gründen — in 5–7 Werktagen.

Warum Deutsche Unternehmer die KFT Wählen

  • 9% Flat Tax auf Unternehmensgewinne — gegenüber bis zu 30% in Deutschland
  • EU-Mitglied — voller Zugang zum europäischen Binnenmarkt
  • Fernregistrierung möglich — kein Umzug nach Ungarn erforderlich
  • Gründung in 5–7 Werktagen — schnell und unkompliziert
  • Rechtssicher bei korrekter Struktur — vollständig konform mit EU- und deutschem Recht

Voraussetzungen für die KFT-Gründung

  • Mindestkapital: 3.000.000 HUF (ca. 8.000 €)
  • Mindestens ein Gesellschafter (natürliche oder juristische Person)
  • Registrierter Firmensitz in Ungarn
  • Lokaler Buchhalter und Steuerberater

Der Gründungsprozess — Schritt für Schritt

  1. Kostenlose Erstberatung mit unserem Team
  2. Vorbereitung der Gründungsdokumente (auf Deutsch und Ungarisch)
  3. Notarielle Beurkundung (remote möglich)
  4. Eintragung ins Handelsregister
  5. Eröffnung des Geschäftskontos
  6. Steuerliche Registrierung und Buchhaltungsstart

Unsere Leistungen für Deutsche Unternehmer

  • KFT-Gründung komplett aus einer Hand
  • Laufende Buchhaltung und Steuererklärungen
  • Internationales Steuerrecht und Substanzberatung
  • Virtuelle Geschäftsadresse in Budapest
  • Unterstützung auf Deutsch und Englisch

Jetzt Kostenlose Erstberatung Vereinbaren

Unser Team aus erfahrenen Steuerberatern und Buchhaltern in Budapest begleitet Sie von der Gründung bis zur laufenden Verwaltung Ihrer KFT. Kein Risiko, volle Vertraulichkeit — Antwort innerhalb von 24 Stunden.

→ Kostenlose Beratung anfordern